Bedienerschulung Kran
Qualifizierung der Bediener für Krane nach
DGUV Grundsatz 309-003 und DGUV Vorschrift 52
Die Ausbildung für einen Kranschein wird nach berufsgenossenschaftlichen Grundsätzen durchgeführt. Nach erfolgreichem Abschluss Ihrer Ausbildung erhalten Sie den Bedienausweis für Krane und sind in der Lage die Maschinen sicher, wirtschaftlich und zweckentsprechend zu bedienen.
Nutzen
- Die Teilnehmer lernen den sicheren Umgang mit dem Kran in Theorie und Praxis.
- Nach bestandener Prüfung, entsprechend den Vorgaben der DGUV, erhalten Sie einen Bedienerausweis.
- Als Unternehmer erfüllen Sie die gesetzliche Schulungspflicht und vermeiden persönliche Haftungsrisiken im Schadenfall.
Vorrausetzung
- Mindestalter 18 Jahre
- Körperliche und charakterliche Eignung
Inhalte der Bedienerschulung
Theoretische Ausbildung
Schulung berufsgenossenschaftlichen Vorgaben DGUV G 309-003 und DGUV Vorschrift 52.
Praktische Ausbildung
- Einweisung Kran
- Sicht- und Funktionsprüfung
- Standsicherer Aufbau
- Sicheres Verfahren
- Praktische Übung der Steuerungsfunktionen
Stufe 1: Grundschulung mit Vorerfahrung
Grundqualifikation für Kranführer inkl. 1 Kategorie
– für Teilnehmer mit mindestens einjähriger Praxiserfahrung
Dauer: 1 Tag (ca. 8-12 Stunden)
Stufe 1: Grundschulung ohne Vorerfahrung
Grundqualifikation für Kranführer inkl. 1 Kategorie
– für Neueinsteiger
Dauer: 2 Tage (1 Tag Theorie + 1 Tag Praktische Ausbildung / je Schulungstag ca. 8 Stunden)
Stufe 2: Zusatzqualifizierung
Voraussetzung ist die absolvierte Grundschulung
Kategorie I Mobilkran
Kategorie II LKW-Ladekrane
Kategorie III Brückenkrane-Flurgesteuert
Kategorie IV Portalkrane-Flurgesteuert
Kategorie V Spezialkrane (Minikrane, Anhängerkrane)
Dauer: 1 Tag (ca. 8-12 Stunden)
Abschluss in Theorie und Praxis
