Bedienerschulung Arbeitsbühnen
Qualifizierung der Bediener von Hubarbeitsbühnen
nach DGUV Grundsatz 308-008
Nutzen
- Die Teilnehmer lernen den sicheren Umgang mit Hubarbeitsbühnen in Theorie und Praxis.
- Nach bestandener Prüfung, entsprechend den Vorgaben der DGUV Grundsatz 308-008, erhalten Sie den Bedienerausweis.
- Als Unternehmer erfüllen Sie die gesetzliche Schulungspflicht und vermeiden persönliche Haftungsrisiken im Schadenfall.
Vorrausetzung
- Mindestalter 18 Jahre
- Körperliche und charakterliche Eignung
Inhalte der Bedienerschulung
Theoretische Ausbildung
Schulung nach internationalen Anforderungen ISO 18878 und berufsgenossenschaftlichen Vorgaben DGUV G 308-008 und DGUV R 100-500.
Praktische Ausbildung
- Einweisung an der Hubarbeitsbühne
- Sicht- und Funktionsprüfung
- Standsicherer Aufbau (Maschinen mit Abstützung)
- Standsicheres Verfahren (Maschinen ohne Abstützung)
- Praktische Übung der Steuerungsfunktionen
- Praktische Übung der Funktion des Notablasses
Abschlussprüfung in Theorie und Praxis
Dauer ca. 8 Stunden